Bärbel Höhn [B'90 / Die Grünen]

Sehr geehrter Herr Scheibelhut,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema direkte Demokratie.

Wir Grüne setzen uns für mehr direkte Demokratie und die Einführung der bewährten Verfahren Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auch auf Bundesebene ein. wir haben in den vergangenen und auch in der laufenden Wahlperiode immer wieder eine entsprechende Grundgesetzänderung vorgeschlagen, die aber immer die notwendige 2/3-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes verfehlt hat (zuletzt Bundestagsdrucksache 16/680, nachzulesen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/006/1600680.pdf)

Die von Ihnen aufgestellte "Medienbedingung" ist zwar inhaltlich wünschenswert, allerdings ist eine gesetzliche oder verfassungsmäßige Regelung der Medieninhalte höchst problematisch, denn sie steht in direktem Konflikt mit der Presse- und Meinungsfreiheit. Eine analoge Anwendung der eingeführten Regeln und Praxis, etwa der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wie sie bezüglich der ausgewogenen Berichterstattung über die Parteien vor Wahlen geübt werden, sind wohl die weitestgehende, mit der Medienfreiheit vereinbare Form der Regelung.

Einem Entscheid über die Einführung von direktdemokratischen Instrumenten ins Grundgesetz steht im Wege, dass dies genau im Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Danach sind für Änderungen des Grundgesetzes Bundestag und Bundesrat zuständig. Die Einberufung eines Verfassungskonventes halten wir nicht für das richtige Mittel, wir streben weiter an, im Bund zu erreichen, was in den Ländern schon gelungen ist: Die Einführung der Volksgesetzgebung durch eine Änderung des Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Höhn

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