Selbstorganisierte Abstimmung - Vorbemerkung

Warum und wie die erste
[selbstorganisierte] Abstimmung
im vereinigten Deutschland?

Sie ist angeregt durch ein Interview des neuen
Präsidenten beim Bundesverfassungsgericht,
Andreas Voßkuhle,
vom 18. März 2010
[in der TAGESZEITUNG TAZ]

Denn: »Plebiszitäre Elemente« sind
nicht nur, wie
Voßkuhle sagte, »sinnvoll«,
sondern sie sind nach dem Grundgesetz

Artikel 20 Absatz 2
geboten!

So heißt es in dem von ihm mitverfassten Urteil zum Lissabon-Vertrag der EU: »Das Recht der Bürger in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, ist der elementare Bestandteil des Demokratieprinzips.« Diese Bestimmung gehöre »als unveränderbar festgelegt« zu den »Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts.«

Weil aber der Deutsche Bundestag sich trotz zahlreicher Petitionen seit Jahrzehnten konstant geweigert hat, das Abstimmungsrecht des Volkes mit den dazugehörigen plebiszitären Elementen verfassungsrechtlich auszugestalten, rufen wir jetzt alle Stimmberechtigten mit einer selbstorganisierten Abstimmung zur Bildung des Gemeinwillens auf.

Prüfen, abstimmen und Willen bekunden!

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