Birgit Homburger [FDP]

Sehr geehrter Herr Scheibelhut,
 
Ihr Schreiben vom 12. September 2009 habe ich erhalten.

Die FDP-Bundestagsfraktion will die Bürgerbeteiligung bei der Gesetzgebung stärken und hat deshalb als erste Fraktion im Deutschen Bundestag in dieser Legislaturperiode bereits am 25. Januar 2006 einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volks­begehren und Volksentscheid in das Grund-gesetz (Bundestagsdrucksache Nr. 16/474) vorgelegt.

Der Wunsch und die Bereitschaft der Bevölkerung, Verantwortung für eine aktive Bürgergesellschaft zu übernehmen und an ihrer Ausgestaltung mitzuwirken, müssen nach Auffassung der FDP aufgegriffen werden. Eine Ergänzung der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie um direkte Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger gibt dem Volk als Träger der Staatsgewalt über die Teilnahme an Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung. Diese sollen den Bürgerinnen und Bürgern in Form von Volksinitiative, Volksbegehren sowie Volksentscheid zur Verfügung ge­stellt werden.

Gemäß dem FDP-Gesetzentwurf sollen 400.000 Wahlberechtigte beim Bundestag eine Gesetzesvorlage durch Volksinitiative einbringen können. Wenn innerhalb von acht Monaten das beantragte Gesetz nicht zustande kommt, kann ein Volks­begehren auf Durchführung eines Volksentscheids eingeleitet werden. Das Volks­begehren kommt zustande, wenn ihm 10% der Wahlberechtigten innerhalb von drei Monaten beitreten. Dann findet innerhalb von sechs Monaten ein Volks­ent­scheid statt. Ein Gesetz ist beschlossen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt, sofern diese mindestens 15% der Wahlberechtigten umfasst. Ab drei Monate vor einer Bundestagswahl sind Volksentscheide unzulässig. Von der Volksgesetzgebung ausgeschlossen sind Haushalts- und Abgabengesetze sowie verfassungswidrige Volksinitiativen, wie etwa zur Beseitigung der parlamen­ta­rischen Demokratie oder zur Aufhebung der Abschaffung der Todesstrafe.

Am 23. April 2009 wurde der Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion abschließend im Plenum des Deutschen Bundestages beraten. Leider wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD abge­lehnt. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich weiter dafür einsetzen, dass direkte Beteiligungsrechte für die Bürgerinnen und Bürger gesetzlich geschaffen werden.

Den Gesetzentwurf habe ich diesem Schreiben beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger

Anhang

 

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