Carsten Sieling [SPD]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Volksbegehren sind ein wichtiges demokratisches Instrument mit dem sich die Bevölkerung in gesellschaftliche Entwicklungen und politische Debatten wirkungsvoll einbringen kann. Ein solches Beteiligungsinstrument macht unsere Demokratie nicht nur bunter und lebendiger, sondern wird ihr weitere Legitimation und Anerkennung schaffen. Deshalb bin ich für die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene. Wichtig ist mir allerdings, dass Gesetzesänderungen, die auf Volksbegehren beruhen, von einer wirklichen Mehrheit der Bevölkerung getragen werden, wie es unsere Verfassungstradition und unsere demokratischen Grundwerte zum Schutz der Rechte aller Bürgerinnen und Bürger gebieten.

Wir haben aktuell in Bremen mit einer Mehrheit von 2/3 der Bürgerschaft (Landtag) die Landesverfassung geändert, um Volksbegehren und Volksentscheide noch weiter als bisher zu erleichtern. Und dies obwohl die Bremische Landesverfassung schon seit langem in Art. 123 LV besagt, dass Gesetzesvorlagen gleichermaßen durch Volksbegehren, Bürgerantrag, vom Senat oder aus der Mitte der Bürgerschaft eingebracht werden können und sie damit gleichen Rang wie Initiativen des parlamentarischen Gesetzgebers genießen. Beides begrüße ich sehr.
Deshalb beantworte ich die sich aus Ihrer Petition ergebenden Fragen wie folgt:

Zu Ziff. 1: Ja, ich begrüße den Vorschlag, dass stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Recht haben sollen, aus ihrer Mitte jederzeit Gesetzesinitiativen zu den Entwicklungen der gesellschaftlichen Lebensgebiete zu ergreifen und diese Initiativen – mit einer bestimmten Anzahl sie unterstützender Stimmberechtigter – in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess einzubringen, wie es schon seit langem in Bremen verfassungsrechtliche Praxis ist und ich würde eine solche Initiative auf Bundesebene auch unterstützen.

Auch die Vorschläge zu Ziff. 2 und 3 Bürgerschaftsbegehren einzuführen und bei Erreichung einer erforderlichen Zahl zustimmender Unterschriften Stimmberechtigter, Bürgerschaftsentscheide zuzulassen, werden von mir ausdrücklich begrüßt, wenn ich auch an dieser Stelle nochmals deutlich machen möchte, dass insbesondere für Verfassungsänderungen eine hinreichende Zahl von BürgerInnen sowohl dem Volksbegehren als auch dem Volksentscheid zustimmen müssen, um die demokratische Legitimität der Initiative sicherzustellen und um insbesondere auch gesellschaftliche Minderheiten in ausreichender Weise zu schützen. D.h., dass ich Volksentscheide zu Verfassungsänderungen dann unterstütze, sofern sie von einer qualifizierten Mehrheit der Stimmberechtigten getragen werden, wie es ja auch gleichermaßen für den parlamentarischen Gesetzgeber gilt.

Auch das zu Ziff. 4 vorgeschlagene Verfahren, in den Monaten zwischen dem erfolgreich abgeschlossenen Bürgerschaftsbegehren und dem Bürgerschaftsentscheid das Pro und das Kontra zum Abstimmungsgegenstand im öffentlichen Diskurs in den Medien zur Darstellung zu bringen, sowie diesbezüglich einen Ombudsrat sowie eine vom Bundespräsidenten berufenen Mediatorengruppe für die Gestaltung des Prozesses der Information und Diskussion verantwortlich zu berufen, erscheint aus meiner Sicht sinnvoll, wiewohl selbstverständlich die Details, wie mit der Initiative ja auch vorgetragen, sicherlich noch der konkreten Ausgestaltung bedürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Sieling

Direktkandidat für den Deutschen Bundestag
im Wahlkreis 55 (Bremen I)

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