Christian Schmidt [CSU]

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, mit der Sie auf das Anliegen der Initiative „Volksgesetzgebung jetzt“ zur Regelung einer „dreistufigen Gesetzgebung“ (Gesetzesinitiative, Bürgerschaftsbegehren, Bürgerschaftsentscheid) aufmerksam machen. Gerne nehme ich zu Ihrer Forderung nach mehr unmittelbarer Demokratie auf Bundesebene Stellung.

Die Union bekennt sich zur repräsentativen Demokratie, in der politische Führung und demokratische Verantwortung wirksam miteinander verbunden werden. Repräsentative Demokratie schließt allerdings auch Elemente unmittelbarer Demokratie nicht aus. Auf den regionalen Ebenen können diese das repräsentative System sinnvoll ergänzen.

Auf Landes- und Kommunalebene, wo es um Problemlösungen vor Ort geht, kann die Stimme des Bürgers in unserem föderalen System auf vielfältige Weise Ausdruck finden, etwa bei Befragungen sowie durch Bürgerinitiativen und Bürgerentscheide.
Auf Bundesebene jedoch, könnten Volksentscheide oder ähnliche Verfahren den oft komplexen Fragen unserer Gesellschaft kaum gerecht werden. Naturgemäß können die meisten Volksentscheide nur einfache „Ja“ oder „Nein“ Antworten anbieten. Die Gesetzgebung ist oftmals aber sehr vielschichtig und muss eine kaum überschaubare Vernetzung mit anderen Regelungsbereichen berücksichtigen. Um hier zu zufriedenstellenden Antworten zu gelangen, wird im Deutschen Bundestag auf dem Wege der Gesetzgebung ein Verfahren angewandt, dass ein hohes Maß thematischer Tiefe und Flexibilität erlaubt.
Durch drei Lesungen, Ausschussberatungen, Sachverständigenanhörungen und Berichterstattergespräche wird eine ausgewogene und faire Gesetzesfindung sichergestellt. Auf dem Wege dieses „lernenden Verfahrens“ ist Spielraum, Änderungen und Anpassungen zu berücksichtigen.

Volksentscheide erlauben eine solche detailreiche Abstimmung nicht. Die unangemessene Verkürzung vieler Sachthemen könnte leicht zu populistisch beeinflussten Ergebnissen führen, bei denen die notwendigen Kompromisse der parlamentarischen Diskussion auf der Strecke blieben. Dieses würde insbesondere zu Lasten von Minderheiten und gesellschaftlich benachteiligten Gruppen gehen.

Sie sehen also, dass wir Elementen der direkten Demokratie auf Bundesebene kritisch gegenüberstehen, während sie im kommunalen Bereich eine praxistaugliche Ergänzung sein können. Unser System der repräsentativen Demokratie ist bewährt und hat sich in den letzen 60 Jahren als Garant für Stabilität und soziale Gerechtigkeit erwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär

Inhalt abgleichen