Kai Gehring [B'90 / Die Grünen]

Sehr geehrter Herr Scheibelhut,

zur Forderung der Petition nach der Einführung der bewährten Verfahren direkter Demokratie - Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid - auch auf Bundesebene kann ich Ihnen mitteilen, dass Bündnis 90/Die Grünen dazu in den vergangenen und auch in der laufenden Wahlperiode immer wieder eine entsprechende Grundgesetzänderung vorgeschlagen haben, die aber immer die notwendige 2/3-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes verfehlt hat (zuletzt Bundestagsdrucksache 16/680, eingebracht im Mai 2006, endgültig abgelehnt im April 2009, nachzulesen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/006/1600680.pdf)

Die von Ihnen aufgestellte "Medienbedingung" ist zwar inhaltlich wünschenswert, allerdings ist eine gesetzliche oder verfassungsmäßige Regelung der Medieninhalte höchst problematisch, denn sie steht in direktem Konflikt mit der Presse- und Meinungsfreiheit. Eine analoge Anwendung der eingeführten Regeln und Praxis, etwa der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wie sie bezüglich der ausgewogenen Berichterstattung über die Parteien vor Wahlen geübt werden, sind wohl die weitestgehende, mit der Medienfreiheit vereinbare Form der Regelung.

Einem Entscheid über die Einführung von direktdemokratischen Instrumenten ins Grundgesetz steht im Wege, dass dies genau im Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Danach sind für Änderungen des Grundgesetzes Bundestag und Bundesrat zuständig. Die Einberufung eines Verfassungskonventes halten wir nicht für das richtige Mittel, wir streben weiter an, im Bund zu erreichen, was in den Ländern schon gelungen ist: Die Einführung der Volksgesetzgebung durch eine Änderung des Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Gehring

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