Lothar Riebsamen [CDU]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung haben sich auf der für den Bürger überschaubaren kommunalen und auf Landesebene bewährt. Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kein Mehr an Demokratie dar. Außerdem stellt es die nach dem Grundgesetz notwendige Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung sicher, die bei nationalen Plebisziten fehlen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen

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