Marc Mulia [Die Linke]

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie mich über Ihre Initiative informiert haben. Ich kann Ihr Anliegen voll und ganz unterstützen. In der Tat eröffnet der Artikel 20 der Grundgesetzes die Möglichkeit für die Volksgesetzgebung. Es ist ausgesprochen bedauerlich, dass es immer noch nicht zu einer konkreten Ausgestaltung gekommenn ist.

Volksbegehren und Volksentscheide sind aus meiner Sicht ein wichtiges Element in der Demokratie. Sie können ein Korrektiv zum Parlament sein, immer dann, wenn dort Beschlüsse gefasst werden, die sich gegen die Mehrheit der Bevölkerung richten bzw. die von einer Mehrheit abgelehnt werden. Beispiele sind für mich die Rente mit 67 oder der Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. Gäbe es die Möglichkeit von Volksentscheiden, so wären die Politikerinnen und Politiker im Bundestag in solchen Fällen vielleicht sogar vorher schon vorsichtiger.

Von daher unterstütze ich den Vorschlag Ihrer Petition, die ich gerne mitzeichnen werde. Das dreistufige Verfahren, das sie vorschlagen, entspricht der Regelung, wie sie in vielen Bundesländern inzwischen verankert ist und wie es sich dort auch bewährt hat. Problematisch sind in der Regel nur die Hürden. Diese sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen meines Erachtens zu hoch. Es wird also bei der konkreten Ausgestaltung auf Bundesebene darauf ankommen, angemessene
Hürden zu finden. Und natürlich ist auch das von Ihnen genannte Kriterium wichtig, dass zur Frage eines Volksentscheids beide Positionen in der Öffentlichkeit dargestellt werden können.

Mit solidarischen Grüßen

Marc Mulia
DIE LINKE
Bundestagskandidat im Wahlkreis Duisburg I sowie
auf Platz 12 der Landesliste NRW

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