Martin Gerster [SPD]

Sehr geehrter Herr Scheibelhut,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Initiative „Volksgesetzgebung jetzt", das ich als SPD-Bundestagsabgeordneter für Ihren Wahlkreis gerne beantworte.

Wie Sie vermutlich wissen, unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion das Ziel einer dreistufigen Volksgesetzgebung bereits seit längerer Zeit. Nach wie vor bedarf die dazu notwendige Verfassungsänderung einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat. Diese wird voraussichtlich auch weiterhin nicht zustande kommen, solange die CDU/CSU-Fraktion das Vorhaben ablehnt.

Ein Rückblick macht deutlich: Die SPD hatte bereits 1993, im Anschluss an die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte. Im Jahr 2002 hatten wir zusammen mit unserem damaligen Koalitionspartner erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf den Weg gebracht. Dieser unterscheidet sich von den in dieser Legislaturperiode eingebrachten Vorlagen anderer Parteien in wenigen aber zentralen Punkten.

Die Unzulässigkeit finanzwirksamer Volksinitiativen, wie sie die Fraktion der FDP fordert, erscheint mir im Sinne einer möglichst weitgehenden Umsetzung direkter Beteiligungsrechte für die Bürgerinnen und Bürger nicht sinnvoll. Ebenso wenig teile ich die Position der Fraktion die GRÜNEN /BÜNDNIS 90, dass die Annahme eines verfassungsändernden Entwurfs lediglich einer Beteiligung von 25 % der Wahlberechtigten bedürfen sollte. In meinen Augen reichen die Konsequenzen einer solchen Entscheidung zu weit, um sie auf einer solch schmalen Unterstützungsbasis zu begründen.

Übrigens: Auch in Baden-Württemberg hat sich SPD-Fraktion immer wieder mit parlamentarischen Initiativen hervorgetan, die Hürden für ein erfolgreiches Volksbegehren zu senken (vgl. zuletzt LT-Drucksache 13/1246). Diese sind allerdings immer wieder am Unwillen der CDU-geführten Landesregierung gescheitert. Eine weitere Initiative in diese Richtung, die unsere Landtagsfraktion gemeinsam mit Die GRÜNEN/Bündnis 90 einbringen will, befindet sich gegenwärtig in Vorbereitung.

Wie Sie sehen, stimme ich grundsätzlich mit Ihren Zielen überein. Gerne verspreche ich Ihnen, im nächsten Bundestag weiter auf eine Gesetzgebung im Sinne einer Stärkung direktdemokratischer Elemente hinzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerster

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