Michael Bruns [Die Linke]

Hallo!

Sie hatten mich angemailt wegen meiner Meinung zur Volksgesetzgebung.

Für DIE LINKE ist es nicht hinnehmbar, dass in der derzeit herrschenden deutschen parlamentarischen Demokratie der Willen des Volkes nicht zählt und sich die gewählten Volksvertreter gegen die Mehrheit der Bevölkerung durchsetzen können. Als Beispiel genannt seien die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre oder die Zustimmung zu Kriegseinsätzen Deutschlands.

Daher fordert DIE LINKE, auch auf Bundesebene eine dreistufige Volksgesetzgebung zuzulassen. Diese würde aus drei gestaffelten Schritten, beginnend mit der Volksinitiative, gefolgt vom Volksbegehren und abschließend dem Volksentscheid, bestehen. DIE LINKE hat hierzu - wie auch schon in den vergangenen Legislaturperioden (PDS) - einen eigenen Gesetzesentwurf eingebracht. Die Grundforderungen darin sind:

- Gesetzesvorlagen und Gegenstände der politischen Willensbildung können durch eine Volksinitiative von 100.000 Wahlberechtigten beim Deutschen Bundestag eingereicht werden.
- Für den 2. Schritt – dem Volksbegehren – bedarf es einer Zustimmung von 1 Million Wahlberechtigten innerhalb von 6 Monaten (2 Millionen bei Grundgesetzänderung).
- Entspricht der Deutsche Bundestag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Volksbegehren, so findet ein Volksentscheid statt, über den die Bürgerinnen und Bürger abstimmen und der bei Erfolg, dass heißt Mehrheit der abgegebenen Stimmen, auch für den Bundestag bindend ist.

Im Bundestagswahlprogramm fordern wir:
direkte Demokratie stärken: Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene einführen; obligatorische Volksabstimmungen bei wichtigen Änderungen des Grundgesetzes vorsehen

Ich werde mich im Bundestag für dreistufige Volksgesetzgebung aussprechen.

Liebe Grüße

Michael Bruns, Bundestagskandidat DIE LINKE. Kreis Soest (Wahlkreis 147)

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