Thomas Gebhart [CDU]

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email vom 1. September. Gerne bin ich bereit, Ihnen meine Position in der Frage nach mehr direktdemokratischen Verfahren nachfolgend darzulegen.

Die Frage, ob demokratische Systeme eher repräsentativdemokratisch oder direktdemokratisch verfasst sein sollten, ist keineswegs neu. Sie ist so alt wie die repräsentative Demokratie selbst. Doch heute wird diese Frage mit neuem Nachdruck gestellt; sie hat regelrecht Konjunktur. Ein zentraler Vorschlag, der in der Debatte immer wieder auftaucht, ist die Forderung nach mehr direkter Demokratie, also nach Volksabstimmungen. Leider wird diese Debatte hierzulande sehr undifferenziert geführt. Ob Volksabstimmungen in Deutschland Sinn machen oder nicht, hängt maßgeblich von der Form und Ausgestaltung dieser Verfahren ab. Relativ unproblematisch wären obligatorisch vorgeschriebene Volksabstimmungen zu bestimmten Fragen. Denkbar wären solche Abstimmungen, wenn es etwa um die Übertragung von Kompetenzen auf die Europäische Union geht. Eine Abstimmung beispielsweise über den EU-Verfassungsentwurf wäre denkbar. Der große Vorteil bestünde darin, dass im Vorfeld zu dieser Abstimmung auch in der Bevölkerung eine intensivere Debatte über diese wichtige Frage einsetzen würde und die politisch Verantwortlichen gezwungen wären, den Menschen genau zu erklären, worum es geht, worin die Vor- und Nachteile liegen. Die Einführung des Euro wäre ein anderes Beispiel gewesen. Strikt abzulehnen sind jedoch sogenannte Volksinitiativen, das heißt die Möglichkeit, Volksabstimmungen über aus dem Volk hervorgehende Gesetzesentwürfe zu verlangen. Dies hätte ungeahnte Folgen für das Funktionieren unserer Demokratie.

Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen weiter. Anbei habe ich Ihnen noch ein umfassenderes Arbeitspapier von mir beigefügt, dass detaillierte Informationen enthält.

Mit den besten Grüßen

Dr. Thomas Gebhart, MdL

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