Wolfgang Wieland [B'90 / Die Grünen]

Sehr geehrter Herr Heidt,

sehr gerne unterstütze ich Ihre Initiative. Nachdem in Berlin ein dreistufiges Verfahren für Volksentscheide eingeführt wurde, setze ich mich dafür ein, dass dieses Verfahren auch auf Bundesebene eingeführt wird. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat in dieser Legislaturperiode bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Er ist an der Blockadehaltung der CDU/CSU wegen der verfehlten Zweidrittelmehrheit gescheitert. Wir werden aber nicht locker lassen. Es ist höchste Zeit, dass dem Souverän mehr Mitspracherechte eingeräumt werden. Ich bleibe dran.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland, MdB
Kontakt:
Wolfgang Pohner
Wahlkreisbüro Wolfgang Wieland, MdB

[Ein weiteres Mail vom selben Tag:]

Sehr geehrter Herr Heidt,

Ihre Gretchenfrage zum Volksentscheid.

Zur Forderung der Petition nach der Einführung der bewährten Verfahren direkter Demokratie – Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – auch auf Bundesebene:

Dazu haben Bündnis 90/Die Grünen in den vergangenen und auch in der laufenden Wahlperiode immer wieder eine entsprechende Grundgesetzänderung vorgeschlagen, die aber immer die notwendige 2/3-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes verfehlt hat (zuletzt Bundestagsdrucksache 16/680, eingebracht im Mai 2006. endgültig abgelehnt im April 2009, nachzulesen unter:http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/006/1600680.pdf)

Die von Ihnen aufgestellte "Medienbedingung" ist zwar inhaltlich wünschenswert, allerdings ist eine gesetzliche oder verfassungsmäßige Regelung der Medieninhalte höchst problematisch, denn sie steht in direktem Konflikt mit der Presse- und Meinungsfreiheit. Eine analoge Anwendung der eingeführten Regeln und Praxis, etwa der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wie sie bezüglich der ausgewogenen Berichterstattung über die Parteien vor Wahlen geübt werden, sind wohl die weitestgehende, mit der Medienfreiheit vereinbare Form der Regelung.

Einem Entscheid über die Einführung von direktdemokratischen Instrumenten ins Grundgesetz steht im Wege, dass dies genau im Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Danach sind für Änderungen des Grundgesetzes Bundestag und Bundesrat zuständig. Die Einberufung eines Verfassungskonventes halten wir nicht für das richtige Mittel, wir streben weiter an, im Bund zu erreichen, was in den Ländern schon gelungen ist: Die Einführung der Volksgesetzgebung durch eine Änderung des Grundgesetzes.

Alle Reden zu unserem Antrag finden Sie auf der homepage www.wolfgang-wieland.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sprecher für innere Sicherheit

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