Gisela Piltz [FDP]

Sehr geehrter Herr Heidt,

haben Sie besten Dank für Ihre Email vom 1. September 2009.

Die FDP bekennt sich zur repräsentativen Demokratie. Sie will diese aber um Elemente der direkten Demokratie bereichern. Der Bürger muss sich stärker an Entscheidungen beteiligen können. Deshalb setzen wir uns für Bürgerentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen auch auf Landes- und Bundesebene ein. Die FDP hatte dazu in der 16. Legislaturperiode als erste Fraktion einen Gesetzentwurf zur Einführung plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, der letztlich leider durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD abgelehnt wurde. Den Antrag habe ich dieser Email beigefügt.

Nach unserer Einschätzung lebt Demokratie von der Teilhabe der Bürger am Geschehen in Gesellschaft und Staat. Die FDP will mehr Freiheit wagen, indem mehr Menschen an der Gestaltung des Gemeinwesens mitwirken können. Dazu gehört eine Stärkung der demokratischen Entscheidungsprozesse durch mehr Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung. Notwendig dafür ist eine bessere Zuordnung von politischen Prozessen, wer für welche politische Entscheidung auf welcher Ebene verantwortlich ist. Denn durch mehr direkte Beteiligungsmöglichkeiten werden Wege für mehr Demokratie eröffnet.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz

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Eine weitere Antwort von Gisela Piltz

Sehr geehrter Herr Schlefsky,

vielen Dank für die Zusendung der Postkarte.

Die FDP-Bundestagsfraktion will die Bürgerbeteiligung bei der Gesetzgebung stärken und hatte deshalb als erste Fraktion im Deutschen Bundestag in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz vorgelegt.

Der Wunsch und die Bereitschaft der Bevölkerung, Verantwortung für eine aktive Bürgergesellschaft zu übernehmen und an ihrer Ausgestaltung mitzuwirken, gebieten es, die parlamentarisch-repräsentative Demokratie um direkte Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger zu ergänzen. Auf diese Weise gewinnt das Volk als Träger der Staatsgewalt über die Teilnahme an Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung. Den Bürgerinnen und Bürgern soll nach Überzeugung der FDP die Möglichkeit gegeben werden, sich über Elemente direkter Demokratie an der politischen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen. Diese sollen den Bürgerinnen und Bürgern in Form von Volksinitiative, Volksbegehren sowie Volksentscheid zur Verfügung gestellt werden.

Gemäß dem FDP-Gesetzentwurf sollen 400.000 Wahlberechtigte beim Bundestag eine Gesetzesvorlage durch Volksinitiative einbringen können. Wenn innerhalb von acht Monaten das beantragte Gesetz nicht zustande kommt, kann ein Volksbegehren auf Durchführung eines Volksentscheids eingeleitet werden. Das Volksbegehren kommt zustande, wenn ihm 10% der Wahlberechtigten innerhalb von drei Monaten beitreten. Dann findet innerhalb von sechs Monaten ein Volksentscheid statt. Ein Gesetz ist beschlossen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt, sofern diese mindestens 15% der Wahlberechtigten umfasst. Ab drei Monate vor einer Bundestagswahl sind Volksentscheide unzulässig. Von der Volksgesetzgebung ausgeschlossen sind Haushalts- und Abgabengesetze sowie verfassungswidrige Volksinitiativen, wie etwa zur Beseitigung der parlamentarischen Demokratie oder zur Aufhebung der Abschaffung der Todesstrafe. Den Gesetzentwurf habe ich zu Ihrer Information dieser Email beigefügt. 

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz

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