Karin Maag [CDU]

Sehr geehrter Herr Heidt,

das Grundgesetz sieht für Deutschland eine repräsentative Demokratie vor. Ich habe in vielen veröffentlichten Statements dargestellt, warum ich diese Entscheidung für richtig halte. Kurz zusammengefasst: Die meisten gesellschaftlich relevanten Fragen werden in parlamentarischenVerfahren und Anhörungen von vielen Seiten beleuchtet. Sie auf ein einfaches Ja oder nein zu verkürzen schadet den Themen. Oft ändert ein Abgeordneter mit der Anhörung und dem Austausch von Argumenten seine Meinung. Dies will ich nicht in Frage stellen. Ich habe lange Jahre in einer Kommune gearbeitet und auch Bürgerentscheide kennen gelernt. In einfacher gelagerten Fällen auf kommunaler Ebene mag dies der richtige Weg sein, die Bürger in Verantwortung zu nehmen. Der Satz, das nur der gut , objektiv und umfassend Infomierté richtige Entscheidungen treffen kann, ist nach wie vor richtig. Bereits 60 Gemeinderäte umfassend zu informieren ist nicht einfach. Millionen von Bürgern richtig zu informieren ist schwer. Die Sicherheit, dass das Recht zur Entscheidung auch verantwortungsvoll ausgeübt wird, habe ich nicht. Parteien haben nach dem GG die Aufgabe, den Willen des Volkes zu bündeln und so zur Meinungsfindung beizutragen. Genau deshalb habe ich mich entschieden zu kandidieren. Ich kann mich deshalb Ihrem Wunsch nicht anschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Maag

Kommentare

Eine weitere Antwort von Karin Maag

Betreff: Ihre Anfrage vom 15.9.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

Dem Grundgesetz liegt das System der repräsentativen Demokratie zu Grunde. Plebiszitäre Elemente sind - von der Neugliederung des Bundesgebiets abgesehen ? im Grundgesetz nicht vorgesehen und sind aus juristischer Sicht nach herrschender Meinung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Anders sieht die Beurteilung auf kommunaler Ebene aus, wo verschiedene Formen plebiszitärer Elemente praktiziert werden.

Ich bin der Meinung, dass eine Aufnahme plebiszitärer Elemente auf Bundesebene ins Grundgesetz nicht praktikabel ist. Gerade in sehr komplexen Fragen, die die Bundespolitik zu beantworten hat, ist eine Reduzierung auf ?ja? oder ?nein? nicht sinnvoll. Im parlametarischen Verfahren werden Gesetze nach Anhörungen geändert oder Entscheidungen angepasst. All dies ginge verloren. Die Zualssung solcher Entscheidungen auf kommunaler Ebene ist dem gegenüber sinnvoll, weil das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an örtlichen Themen größer ist und deshalb die Bereitschaft vorhanden ist, sich in Sachverhalte einzuarbeiten und abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Maag

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