Verhältnis Wahl- und Abstimmungsrecht

Titelblatt Verhältnis Wahl- und Abstimmungsrecht, 1990

Bertold Hasen-Müller / Wilfried Heidt
Das Verhältnis von Wahl- und Abstimmungsrecht als Kern der Legitimationsfrage [1990]

[in Auseinandersetzung mit der »herrschenden Lehre« vom »demokratischen Verfassungsstaat«]

Die Rechtslogik der »Volkssouveränität« ist auch in den Text des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eingegangen: Zur Verfügung stehen zwei davon abgeleitete Grundrechte - das Wahlrecht und das Abstimmungsrecht.
Der Mehrheit des Parlamentarischen Rates fehlte freilich der Wille, diese beiden Grundrechte der Rechtsgemeinschaft praktisch einzuräumen. Der Parlamentarismus interessierte sich nur für das Wahlrecht, also für die Methode, wie er zur Staatsgewalt gelangt, aber nicht dafür, was nötig ist, damit diese legitim erworben ist.

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