Selbstorganisierte Abstimmung - II

II. Die Abstimmung

1.

 Dem Gemeinwillen wollen wir mit einer
selbstorganisierten Abstimmung
das Tor öffnen! Und aus selbstbewusstem demo-
kratischem Geist in erster Linie alle zur Bundes-
republik
Deutschland zählenden mündigen Bürger-
innen und Bürger einladen, an diesem plebiszitären
Unternehmen mitzuwirken.

Der Gemeinwille soll klären:
Will die Mehrheit der Stimmberechtigten
das »Sinnvolle« verwirklichen –
wie es von Seiten des Bundesverfassungs-
gerichts und seines Präsidenten gesehen wird:

Ja oder Nein?

2.

 Dazu kann hier jeder an der Teilnahme Interessierte seine Stimme abgeben. [An dieser Abstimmung wie an der Willensbekundung können sich auch Menschen beteiligen, die als Nicht-Deutsche hierzulande leben oder im Ausland an der Demokratieentwicklung in Deutschland interessiert und der deutschen Sprache insoweit mächtig sind, dass sie die Darstellungen des Projektes verstehen können. Wir nehmen damit bewusst jenen Aspekt des deutschen Geisteslebens auf, den beispielsweise schon Friedrich Schiller und Johann Wolfgang Goethe mit der Idee des Weltbürgertums als zeitgemäße politische Identität vertreten haben und zugleich den Deutschen rieten: »Zur Nation euch zu bilden, ihr hofft es vergebens; bildet, ihr könnt es, dafür freier zu Menschen euch aus.« Was herauskam, dass sie diesem »Geist von Weimar« nicht folgten, hat größtes Unheil über sie und die Welt gebracht und wird ihre besten Kräfte lähmen solange es so bleibt.]

Eine eingerichtete Zählung zeigt den Stand der Abstimmung an. Sie bezieht sich auf den konkreten Gestaltungsvorschlag, wie er auch dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorliegt:

Verlangt wird ein Beschluss des Bundestages, noch in dieser Legislaturperiode einen bindenden Volksentscheid über folgende Ausgestaltung des plebiszitären Elementes des Demokratieprinzips, wie es das Grundgesetz vorsieht, zu ermöglichen:

1. Das außerparlamentarische Initiativrecht, beim
Bundestag Gesetzesvorschläge einzubringen.

2. Bei Ablehnung derselben ein Bürgerschafts-
begehren einleiten zu können und, wenn das
Begehren erfolgreich ist,

3. das Recht zum Volksentscheid zu aktivieren.

4. In diesem Prozess der »dreistufigen Volksgesetzgebung«
muss gesetzlich garantiert sein, dass in den Medien das

jeweilige Pro und Contra in der Information und
Diskussion gleichberechtigt zur Geltung kommen kann.*

Kurzfassung

Die Abstimmenden bekunden, ob künftig folgende Elemente direkter Demokratie in Deutschland wirksam werden sollten:

1. Das außerparlamentarische Gesetzesinitiativrecht

2. Das Recht, Bürgerschaftsbegehren einzuleiten

3. Durch Bürgerschaftsentscheid zu beschließen, wenn ein Begehren erfolgreich war

4. Dass in diesem Prozess der dreistufigen Bürgerschafts-
gesetzgebung [Volksgesetzgebung]
die Medien verpflichtet sind, über das jeweilige Pro und Kontra gleichberechtigt zu berichten [Information und Diskussion]

Abstimmung: 
Textkörper 2: 

[Nach der Stimmabgabe ist anstelle der Ja/Nein-Auswahl
der vorläufige Stand der Abstimmung sichtbar]

›› weiter zu III.

* Zur Information über die Einzelheiten der Petition siehe hier