Selbstorganisierte Abstimmung - I

I. Das Prinzip

1.

»Plebiszitäre Elemente sind sinnvoll«

sagte der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Andreas
Voßkuhle
in einem Interview am 18. März in der TAZ [Tageszeitung]:

Aber er weiß auch, dass das Grundgesetz in seinem
Artikel 20 Abs.
verlangt, das Sinnvolle zu verwirklichen.*

Deshalb nehmen wir die Sache jetzt praktisch in die Hand
und starten die erste selbstorganisierte Abstimmung

in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland!

2.

Seit Jahren verlangt die Initiative www.volksgesetzgebung-jetzt.de vom Deutschen Bundestag mit Petitionen, eine entsprechende Regelung zu beschließen – bisher ohne Erfolg; noch immer leugnet dessen Mehrheit jene Einsicht, die der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Andreas Voßkuhle in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 formuliert hat, wo es mit Bezug auf GG Art. 20 Abs. 2 heißt:

*»Das Recht der Bürger in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, ist der elementare Bestandteil des Demokratieprinzips.« Diese Bestimmung gehört »als unveränderbar festgelegt« zu den »Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts.«

3.

Die Initiative »Volksgesetzgebung-jetzt.de« hat auch dem Deutschen Bundestag nach seiner Konstituierung am 9. November 2009 wieder eine Petition zur verfassungsrechtlichen Regelung der plebiszitären Elemente des Demokratieprinzips vorgelegt.

Damit aber nicht auch dieser Versuch wieder im Sande verlaufen wird, muss sich jetzt der Gemeinwille bilden und seine ganze Kraft einsetzen!

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