Willensbekundung

Willensbekundungs-Liste

Die zwei Forderungen der Petition,
auf die sich die Willlensbekundung richtet,
gelten folgenden Anliegen:

1. Der 17. Deutsche Bundestag möge unverzüglich ein Gesetz beschließen, das nach umfassender Information und gesellschaftlicher Diskussion

einen Bürgerschaftsentscheid über die nachstehenden vier Kriterien eines Verfassungsgesetzes zur Regelung der dreistufigen Volksgesetzgebung

ermöglicht, um dergestalt die im Artikel 20 des Grundge-setzes normativ veranlagte, bisher jedoch nur in ihrer parlamentarischen Komponente entfaltete komplementär-demokratische Grundordnung auch in ihrer plebiszitären Komponente verfügbar zu machen.

2. Dieser Bürgerschaftsentscheid soll feststellen, ob die Mehrheit der Stimmberechtigten den nachstehend angeführten Kriterien* zur Realisierung dieses Elementes zustimmen will.

Wir haben uns bei den Vorschlägen zu den vier Kriterien auf wenige Regularien beschränkt, halten die genannten jedoch als Rahmenbestimmungen für unabdingbar. Daraus hat sich das folgende Bild für die verfassungsrechtlich zu regelnde 2. Forderung der Petition ergeben:

Die vier Kriterien der »dreistufigen Volksgesetzgebung«

Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben das Recht,

1. aus ihrer Mitte jederzeit Gesetzesinitiativen zu den Entwicklungen der gesellschaftlichen Lebensgebiete zu ergreifen und diese Initiativen – mit einer bestimmten Anzahl sie unter­stützender Stimmberechtigter – in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess einzubrin­gen.

2. Wenn das Parlament diese Initiativen nicht beschließt, müssen diese die Möglichkeit haben, ein Bürgerschaftsbegehren einzuleiten.

3. Erreicht dieses innerhalb der Dauer der Unterzeichnungskampagne die erforderliche Zahl zustimmender Unterschriften Stimmberechtigter, findet innerhalb einer Frist von mindestens einem halben und höchstens einem Jahr ein Bürgerschaftsentscheid statt. Es gilt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das Beschlossene tritt in Kraft.

4. Die Medienbedingung. In den Monaten zwischen dem erfolgreich abgeschlossenen Bürgerschaftsbe­gehren und dem Bürgerschaftsentscheid hat das Pro und das Kontra zum Abstimmungsgegenstand im öffentlichen Diskurs in allen Massenmedien das gleiche Recht zur Darstellung seiner Argumente.

Ein Ombudsrat, gebildet aus Vertretern der Medien und Vertretern der jeweiligen Initiative sowie einer vom Bundespräsidenten berufenen Mediatorengruppe ist für die Gestaltung des Prozesses der Information und Diskussion verantwortlich.

5. Das Nähere bestimmt ein Ausführungsgesetz.

›› Mitzeichnung

 

Die bisherigen Mitzeichnungen:

  • Angelika Moosmüller
    Vilshofen
    21. Januar 2012
  • Peter Hollatz
    Drachselsried
    21. Januar 2012
  • Erzsébet Pathy-Kuske
    Felsberg
    10. Dezember 2011
  • Wolfgang Werners-Lucchini
    Gersfeld
    24. November 2011
  • Wolfgang Müller-Thorwart
    Lübeck
    31. Oktober 2011
  • Birgit Hasselhoff
    Düsseldorf
    23. Oktober 2011
  • Hildegard von Gordon
    Hamburg
    22. September 2011
  • Mamisoa Razafindrakoto
    Stuttgart
    1. August 2011
  • Mamisoa
    Stuttgart
    1. August 2011
  • Hans Jürgen Lukowski
    Landsberg am Lech
    4. Juli 2011
  • Anne-Gesine Wedekind
    Hannover
    26. Juni 2011
  • Sven Herrmann
    Mannheim
    17. Juni 2011
  • Dominique Hofmann
    Hannover
    17. Juni 2011
  • Markus Knipping
    Rottenburg
    16. Juni 2011
  • Ida Dick
    Obermeisling
    15. Juni 2011
  • Leopold Dick
    Wien
    15. Juni 2011
  • Peter Dick
    Wien
    15. Juni 2011
  • Aglaja Blanken horn
    Freiburg
    5. Juni 2011
  • Reinhard Weisener
    Rüdersdorf
    1. Juni 2011
  • Harald Schertler
    Wien
    24. Mai 2011