Willensbekundung

Willensbekundungs-Liste

Die zwei Forderungen der Petition,
auf die sich die Willlensbekundung richtet,
gelten folgenden Anliegen:

1. Der 17. Deutsche Bundestag möge unverzüglich ein Gesetz beschließen, das nach umfassender Information und gesellschaftlicher Diskussion

einen Bürgerschaftsentscheid über die nachstehenden vier Kriterien eines Verfassungsgesetzes zur Regelung der dreistufigen Volksgesetzgebung

ermöglicht, um dergestalt die im Artikel 20 des Grundge-setzes normativ veranlagte, bisher jedoch nur in ihrer parlamentarischen Komponente entfaltete komplementär-demokratische Grundordnung auch in ihrer plebiszitären Komponente verfügbar zu machen.

2. Dieser Bürgerschaftsentscheid soll feststellen, ob die Mehrheit der Stimmberechtigten den nachstehend angeführten Kriterien* zur Realisierung dieses Elementes zustimmen will.

Wir haben uns bei den Vorschlägen zu den vier Kriterien auf wenige Regularien beschränkt, halten die genannten jedoch als Rahmenbestimmungen für unabdingbar. Daraus hat sich das folgende Bild für die verfassungsrechtlich zu regelnde 2. Forderung der Petition ergeben:

Die vier Kriterien der »dreistufigen Volksgesetzgebung«

Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben das Recht,

1. aus ihrer Mitte jederzeit Gesetzesinitiativen zu den Entwicklungen der gesellschaftlichen Lebensgebiete zu ergreifen und diese Initiativen – mit einer bestimmten Anzahl sie unter­stützender Stimmberechtigter – in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess einzubrin­gen.

2. Wenn das Parlament diese Initiativen nicht beschließt, müssen diese die Möglichkeit haben, ein Bürgerschaftsbegehren einzuleiten.

3. Erreicht dieses innerhalb der Dauer der Unterzeichnungskampagne die erforderliche Zahl zustimmender Unterschriften Stimmberechtigter, findet innerhalb einer Frist von mindestens einem halben und höchstens einem Jahr ein Bürgerschaftsentscheid statt. Es gilt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das Beschlossene tritt in Kraft.

4. Die Medienbedingung. In den Monaten zwischen dem erfolgreich abgeschlossenen Bürgerschaftsbe­gehren und dem Bürgerschaftsentscheid hat das Pro und das Kontra zum Abstimmungsgegenstand im öffentlichen Diskurs in allen Massenmedien das gleiche Recht zur Darstellung seiner Argumente.

Ein Ombudsrat, gebildet aus Vertretern der Medien und Vertretern der jeweiligen Initiative sowie einer vom Bundespräsidenten berufenen Mediatorengruppe ist für die Gestaltung des Prozesses der Information und Diskussion verantwortlich.

5. Das Nähere bestimmt ein Ausführungsgesetz.

›› Mitzeichnung

 

Die bisherigen Mitzeichnungen:

  • Matthias Lewin
    Knetzgau
    31. Juli 2010
  • Philip Mahr
    Sulzfeld am Main
    30. Juli 2010
  • Martin Klimmek
    Ilsfeld
    30. Juli 2010
  • ralf altz
    dreieich
    29. Juli 2010
  • georg hoffer
    hamburg
    29. Juli 2010
  • Thomas Brühl
    Backnang
    29. Juli 2010
  • Christina-Maria Kiefert
    Hettstadt
    29. Juli 2010
  • Christian Höch
    Berlin
    29. Juli 2010
  • Christiane Wolff
    Frankfurt am Main
    29. Juli 2010
  • andré wendt
    hamburg
    29. Juli 2010
  • Elem Ercirpan
    Berlin
    29. Juli 2010
  • Andrea Klettke
    Düsseldorf
    29. Juli 2010
  • Manuela Maier
    Ludwigshafen am Rhein
    28. Juli 2010
  • Roland Hofmann
    Offenbach
    28. Juli 2010
  • Thomas salomo
    dresden
    28. Juli 2010
  • Obenhuber Samuel
    Gerabronn
    27. Juli 2010
  • Birgit Kühr
    Angermünde
    27. Juli 2010
  • Sascha Gottschalk
    Berlin
    27. Juli 2010
  • Ellen Maria Pancke
    Hamburg
    27. Juli 2010
  • Aneta
    Skopje
    27. Juli 2010