Der zeitgeschichtliche Aspekt

IV.

1.

Die Petitionsinitiative führt in ihrem Namen die beiden Jahreszahlen
1989 und 2009. Mit letzterer ist der Beginn der Legislatur des
17. Deutschen Bundestages bezeichnet; an ihn richtet die Initiative
ihre Forderungen. Frühere Erfahrungen haben aber gezeigt, dass das
Anliegen, das seit 1984 jedem folgenden Bundestag vorgelegt worden
war, mehrmals ganz ans Ende der jeweiligen Periode geschoben und
dann ohne die zur Besinnung der Sache nötige Zeit weggestimmt oder
- wie vom 16. Bundestag - gleich gar nicht mehr behandelt wurde.
Deshalb hat die Initiative dieses Mal schon zur Wahl alle Kandidaten
und Kandidatinnen mit der »Gretchenfrage« konfrontiert. Der damit
ausgelöste und noch nicht abgeschlossene Diskurs ist publiziert.

2.

Zum 9. November 2009
wurde die Petition allen Gewählten persönlich mitgeteilt und förmlich an
den Petitionsausschuss eingereicht. Mit dieser Terminbetonung soll zum
einen deren erste Forderung, ein mit dem Datum des 9. Novembers fix
verknüpftes volkspädagogisches Projekt, unterstrichen werden.

Zum andern will sie Anregung sein, anlässlich des 20. Jahrestags des
historischen Ereignisses des 9. Novembers 1989 die Reflexion und
den gesellschaftlichen Diskurs über dessen soziale, nationale und
weltgeschichtliche Bedeutung
zu vertiefen und im Blick auf die Fragen
der damit verbundenen kollektiven Identitäten und Verantwortungen
im 21. Jahrhundert und der ferneren Zukunft zu erweitern.

3.

Dazu lenkt die Petition jenseits persönlicher Geschichten und
emotionaler Eindrücke von an diesem Ereignis beteiligter Menschen
die Aufmerksamkeit auf den begrifflich-historischen Impulskern, wie
er - ohne feststellbare direkte Quelle - zum ersten Mal am 9. Oktober
1989 bei der Demonstration der 70 000 in Leipzig in dem Ruf
»Wir sind das Volk«
auftrat. Und sie bedenkt diesen Ruf im Kontext der deutschen
Demokratiegeschichte der Neuzeit. Denn die Tatsache, dass diese
Devise nach dem 9. November von heute auf morgen von anderen
Parolen, die den weiteren Gang der Dinge von der ursprünglich
souveränitäts-demokratischen auf die vereinigungs-staatliche
Perspektive lenkten, so leicht verdrängt werden konnte: Zeigt das
nicht, dass in den Massendemonstrationen keine Erkenntnis des
ordnungspolitisch-systemischen Kerns
dessen lebte, was eben noch
skandiert worden war und man sich vielmehr durchwegs von
westlichen Protestformen und meist auch von den entsprechenden
Interessenmustern leiten ließ?

3.1

Hiermit weist die Petition auf ein noch nicht kritisch beleuchtetes Kapitel
der Vorgänge vom Herbst 1989 hin. Sie stellt der bis heute verbreiteten
Sicht auf diese Ereignisse eine andere, ideen- und tatsachengestützte
»Logik« gegenüber. Diese »Logik« folgt aus einer ideologiefreien,
realistischen Geschichtskunde, die dann, wenn man sie vorurteilslos prüft,
trotz aller nationalen Irrwege und schuldhaften Verstrickungen zu einem
neuen, selbstkritisch-weltbürgerlichen Bild deutscher Geschichte gerade
für die Zeit der zweiten Hälfte des 18., 19. und 20. Jahrhunderts und
insbesondere der Nachkriegsjahrzehnte bis zur Gegenwart ermutigt.

Und dabei kommt dem Jahr 1989 dann eine Schlüsselrolle zu.
Denn wäre erkannt worden, welches »Tor« eigentlich die Devise vom
9. Oktober hätte öffnen können und müssen, dann wäre nämlich eine
weltgeschichtlich relevante und durchaus auch nationalgeschichtlich
verankerte zeitgemäße »deutsche Oktoberrevolution« möglich gewesen
und zwar durchaus als eine »friedliche Freiheitsrevolution«.

[Wie besonders der seinerzeitige bundesdeutsche Außenminister Genscher bei jeder
sich bietenden Gelegenheit nicht müde wird, die Ereignisse in der DDR vom Herbst
1989 zu charakterisieren; was aber in seinem Fall voraussetzt, dass man die
Begriffe »Revolution« und »Freiheit« in FDP-ideologischer Lesart am Muster des
gesellschaftlichen Systems der BRD orientiert – was aber nicht nur hinterfragt
werden darf, sondern hinterfragt werden muss; nicht anders als die SED-
ideologische Behauptung, die Entwicklungen während des Herbstes 1989,
die schließlich zum Ende des ostdeutschen Regimes führten, seien von
»konterrevolutionären Tätigkeiten« gesteuert gewesen.]

3.2

Hätte die tragende Bewegung einer »deutschen Oktoberrevolution« mit dem
Ruf »Wir sind das Volk« das klare demokratietheoretische Bewusstsein zu
verbinden gewusst, was dieser Ruf in seiner staatsrechtlichen Konsequenz
zu bedeuten hatte, dann wäre damit auch aus der Sicht der authentischen parteiphilosophischen Identität der DDR auf den Punkt genau zugleich
erfüllt gewesen, was der junge Marx [vier Jahre vor 1848!] im Auge hatte,
als er in seiner Einleitung »Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie«
die Frage aufwarf, wie »Deutschland zu einer Revolution gelangen könne,
die es nicht nur auf das offizielle Niveau der modernen Völker, sondern
auf die menschliche Höhe ...« erheben würde. Das wäre, schrieb Marx
schon vorher in dem Aufsatz »Zur Judenfrage« [1843], möglich, wenn
der Mensch »seine eigenen Kräfte als gesellschaftliche« erkennen,
organisieren und »die gesellschaftliche Kraft in Gestalt der politischen
nicht von sich trennen«, also nicht einer anderen Instanz überlassen würde;
dann, so Karl Marx 1843, sei »die menschliche Emanzipation vollbracht.«

3.3

Würde das nur als philosophiegeschichtliche Reminiszenz erwähnt, gäbe
es keinen Anlass, es im Rahmen einer Petition zur verfassungs-rechtlichen
Implementierung der »dreistufigen Volksgesetzgebung« in den Jahren
2009 ff mit dem Gewicht zu betonen, wie es hier geschieht.
Es ist damit aber viel mehr in den Blick genommen.

Man hört ja immer wieder die Behauptung, 1989 habe niemand geahnt,
geschweige denn vorausgesehen, was dieses Jahr für die deutsche
Situation oder gar darüber hinaus bringen werde. Auch die in jener
Zeit agierenden »Staatsmänner« bekunden das bis heute in ihren
Erinnerungen durchwegs. Was bisher in allen Rückblicken – offenbar
eher aus Unkenntnis denn aus bewusster Ignoranz – jedoch unerwähnt
geblieben ist, das ist das Folgende:
>> Es wurde in »deutschen Landen« nicht nur in dem Sinne gedacht,
wie es in dem angeführten Marx-Zitat formuliert ist: also die eigene
Kraft als gesellschaftliche zu erkennen und zu organisieren, sie nicht
mehr von der politischen zu trennen, vielmehr mit dieser zu vereinigen!
>> Es wurde diese »Revolution«– beiderseits der Grenze – ab 1987,
also Monate bevor das Machtsystem in der DDR kollabierte, zum
40. Geburtstag des SED-Staates [7. 10. 1989] auch konkret projektiert.

3.4

Das war – wie zuvor der 23. Mai in der BRD – für den, der im »Buch
der Geschichte« zu lesen verstand, unabhängig von anderen äußeren
Ereignissen Hinweis genug, um zu erkennen, dass es im 40. Jahr der
Teilung und im 28. der Errichtung der Mauer »an der Zeit« war,
zur Überwindung der Ost-West-Spaltung
Deutschland als Brücke geistig, sozial und politisch neu zu begründen
[anstatt nur Reagans »Mr. Gorbatschow, tear down this wall« nachzubeten].

 Das setzte für den entscheidenden ersten Schritt der Einleitung einer
zukunftsoffenen Perspektive voraus, dass es die vorgegebenen sozusagen
»staatsgeologischen Bodenverhältnisse« beiderseits zulassen würden,
für eine solche Brücke ein tragfähiges Fundament zu errichten.

Die Erforschung der entsprechenden konstitutionellen »Schichten«
ergab: In der
BRD wie in der DDR waren die Voraussetzungen für
ein solches Vorhaben in den »real-existierenden« Gegebenheiten
vorhanden: sowohl den historischen Wurzeln nach im Blick auf
die erste deutsche Republik, die »Weimarer« [1919*], als auch
im Vorgegebenen der beiden Gründungsverfassungen von 1949!

3.5

Es stellte sich heraus, dass – bei allen Systemunterschieden – weder in
der
BRD noch in der DDR »das Volk« hinsichtlich der Gesetzgebungen
als demokratischer Souverän selbstbestimmt agieren konnte. Das war in verfassungsrechtlicher Hinsicht übereinstimmend der Befund! Trotzdem
sah man sich, wenn auch ganz unterschiedlich, hüben wie drüben der
»Demokratie« ideologisch verpflichtet:

Im Westen gab es einem grundrechtlich abgesicherten Rechtsstaat mit
einer
parlamentarischen Ordnung, einem pluralistischen Parteiensystem
und freien Wahlen. Im Osten in der Realität des Gemeinwesens nichts
dergleichen. Hier war mit der
Volksgesetzgebung, einer Errungenschaft
der deutschen Arbeiterbewegung, in der Gründungsverfassung der
Republik eine markante Stellung eingeräumt. [Die
entsprechenden
Regelungen waren aus der Weimarer Reichsverfassung, der in dieser
Hinsicht progressivsten europäischen Konstitution nach dem I. Weltkrieg,
übernommen.] Doch es fehlten die Ausführungsbestimmungen, sodass das
Initiativ- und Abstimmungsrecht des Volkes nie, wie verfassungsrechtlich
vorgesehen, aktiviert werden konnte.
Trotzdem kam aus der Gesellschaft
niemals die Forderung, die Volkskammer möge ein Ausführungsgesetz
beschließen [während »freie Wahlen«, die verfassungsrechtlich nicht
vorgesehen und insofern in der DDR ein systemfremdes Element waren,
zum Beispiel schon beim Aufstand am 17. Juni 1953 verlangt wurden].
Was insofern verwundert, als ja das plebiszitäre Element der
Volksgesetzgebung in den ersten Jahren nach 1945 in der SBZ
[siehe
Weimarer Memorandum, Kapitel III]
, also schon vor der Staats-
gründung, mehrfach eingesetzt worden war und eben auch in der
Gründungsverfassung der DDR [bis 1968] figurierte.

Ganz anders als in den westlichen Besatzungszonen, wo zum Beispiel
ein von den Deutschen in Hessen durchgeführter Volksentscheid von den
Amerikanern annulliert wurde
[s. Weimarer Memorandum, Kapitel III] .
 Schon im Parlamentarischen Rat (1948/49) gab es quer durch die Parteien
starke Vorurteile gegen die plebiszitäre Demokratie. Völlig unbegründet
mussten die sog. »Weimarer Erfahrungen« für Polemik gegen die Volksge-
gesetzgebung herhalten, was schließlich dazu führte, dass bis heute allgemein
die Ansicht herrscht, nach dem Grundgesetz sei das politische System der
Bundesrepublik das einer »repräsentativen parlamentarischen Demokratie«.
Was in prinzipieller Hinsicht jedoch nicht richtig ist
[siehe auch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juni 2009, Absatz 211, siehe hier ›› I.].
Offenbar war die darin liegende Möglichkeit, demokratische Forderungen auf
das plebiszitäre Element zu stützen, in der Bevölkerung verschlafen worden -
was sich bis 1989 nicht änderte.

[In Parenthese sei an dieser Stelle an das Verdikt von Theodor Heuß erinnert,
das Plebiszit sei schon an sich eine »Prämie auf Demagogie« – ganz so, als ob Hitler,
übrigens auch mit der Stimme von Heuß, nicht durch das selbst nach allen Regeln
demagogischer »Kunst« gewählte Parlament, sondern durch Volksentscheid an die Macht
gekommen und schließlich mit dem »Ermächtigungsgesetz« zum Diktator installiert
worden wäre! Hitler ist ein Schicksal, das der Parlamentarismus dem deutschen Volk
beschert hat. Hat man deshalb das parlamentarische System stigmatisiert? Man
hat es zu Recht nicht abgeschafft, sondern aus den Konstruktionsfehlern der
»Weimarer« Zeit gelernt. Dass erst nach 60 Jahren das Bundesverfassungsgericht
als erstes der Verfassungsorgane erkannt hat, dass die Zurückhaltung des
Grundgesetzes gegenüber dem direktdemokratischen Souveränitätsrecht des Volkes
nicht bedeutet, dass dieses in GG Art. 20 Abs. 2 nur für den Sonderfall einer eventuellen »Neugliederung der Bundesländer« zur Anwendung kommen dürfe, ist ein Durchbruch
zum verfassungsrechtlich wesensgemäßen Verständnis dieses Artikels [siehe hier ›› I.],
wie ihn die »Initiative 1989 – 2009« schon immer verstanden hat und so auch der
aktuellen Petition zu Grunde legt.]

3.6

Das war die Ausgangslage für das Brückenprojekt 1989.
Da feststand, dass weder in der BRD noch in der DDR aus den
Zusammenhängen der politischen Parteien oder gar der Regierungen
an ein dergestalt demokratisch-fundamental begründetes Projekt zum
40. Jahrestag der staatlichen Teilung – als Brücken-Idee – zu denken
war, lag die Verantwortung dafür bei der Zivilgesellschaft als der
einzigen unabhängigen Kraft im geteilten Deutschland.

Und so kam es dazu [dokumentiert in zwei Memoranden].

Als Idee im Internationalen Kulturzentrum Achberg entwickelt, in dessen
1973 u. a. mit Ota Sik, Eugen Löbl, Iwan Svitak, Mikis Theodorakis, Leif

Hol
k-Hanssen, Boris Tullander, Ossip K. Flechtheim, Heinz Brandt und
Joseph Beuys
gegründeten Institut für Zeitgeschichte in seinen geschichtlichen,
philosophischen, sozialwissenschaftlichen, menschenkundlichen und
verfassungsrechtlichen Aspekten erforscht und begründet und für die
Situation aktions-künstlerisch gefasst, wurde das Projekt im Blick auf
die Termine der beiden Staatsgründungen ausgearbeitet:

>> einerseits für die BRD zum 23. Mai 1989 [mit einer bundesweiten
Kampagne und einer Petition an den Bundestag
] und
>> andererseits für die DDR zum 7. Oktober 1989 [ab Februar 1989
zunächst konspirativ im Kreise von Aktiven der Friedens- und
Menschenrechtsbewegung in Weimar vorbereitet, dann aber ab dem 17. Juni
1989 auch zur Veröffentlichung bestimmt], eine individuell zu zeichnende
»Eingabe« an die Volkskammer [gem. Artikel 103 der Verfassung].

Beide Initiativen waren streng an den verfassungsrechtlichen Gegebenheiten
und ideologischen Prämissen beider Seiten orientiert; das war ihr geistig-
strategischer Ansatz [= systemimmanente Systemtransformation]. Sie wollten
die Mauer mit einer Brücke überwinden
und waren von der Überzeugung geleitet, dass die Zeit reif sei, die nationale
Frage der Deutschen nach ihrer so unglückselig verlaufenen Nationalgeschichte
jetzt endlich mit einer blockübergreifenden,
direkt-demokratisch fundierten Transformationsstrategie »aufzuheben«, sie in Deutschland heute ihrem Wesen
nach als
soziale Frage zu erkennen, deren Antwort in einem ersten Schritt auf
beiden Seiten die gesellschaftlichen Verhältnisse auf dem Fels der Souveränität
des Volkes
gründen und damit im entscheidenden Punkt bereits jenseits der
Blockkonfrontation des Ost-West-Konflikts angesiedelt sein würde.

Womit im umfassenden Verständnis zugleich die Schlüsselfrage der Gegenwart
schlechthin ergriffen wäre. Das war die geschichtsphilosophische »Logik« des
Projekts.
Sie bildete den Hintergrund der beiden Memoranden, deren
operatives
Ziel aber bewusst nur auf den zeitgeschichtlich fälligen Kardinalpunkt, die Idee
der Volksgesetzgebung, beschränkt blieb. So waren die Memoranden von der
tiefen Überzeugung getragen, dass die Mehrheit der Deutschen künftig ihren
Gemeinwillen in diesem Sinne bilden würden, wenn es gelänge, mit dieser
Sicht der Zusammenhänge ihre Ohren und ihren gesunden Menschenverstand
zu erreichen. Klar war auch, dass das letztlich – 1989 wie heute nicht minder –
von der Frage abhängen würde, ob die Massenmedien den für die Vermittlung
und Prüfung dieser Perspektive notwendigen gesellschaftlichen Diskurs
ausreichend zulassen, ja recht eigentlich ermöglichen und mitgestalten würden.

3.7 

Das Brückenprojekt trug den Namen »D 89« und wurde ab 1987
vorbereitet.
Es ging dabei um ein Geschichtsverständnis, das zum
Zukünftigen weder ein agnostisches noch ein prognostisches Verhältnis
einnahm, sondern von der Frage geleitet war, was im Zeitenstrom als
das Angesagte
erschien, wenn man den historischen Ort, an dem das zum legitimierten
Handeln berufene politische Subjekt aufgestellt war, nach der »Logik«
identifizierte, die sich aus dem Kontext ergab, in welchem die ihn bestim-
menden Entwicklungskräfte wirkten und den Charakter dieses Ortes
mit seinen Aufgaben definierten. Aus dieser Sicht ergab sich dann
ein Vierfaches:
Angesagt war zum Ersten, dass beide deutschen Staaten mit gesteigerter
Aufmerksamkeit ihre 40-jährige Geschichte reflektieren würden.
Zum Zweiten,
dass das entscheidende politische Subjekt, das jeweilige Staats-
volk, dabei eben nicht Subjekt, nicht »Aktivbürgerschaft« im staatsrechtlichen
Sinn, vielmehr das zum Ziel staatlicher Propaganda degradierte Objekt sein
würde; auch wenn das auf beiden Seiten der Form nach ganz unterschiedlich
vonstatten ging, so wäre es doch im Prinzip in der BRD nicht anders als in 
der DDR. Zum Dritten konnte man aus der hier gewählten
geschichts-
philosophischen »Logik« diesen Anlass als geeignet identifizieren, um die
Gegebenheit der Teilung der Nation mit der ihr zugrunde liegenden
System-
konfrontation »Kapitalismus versus Kommunismus« als Aufgabe zu sehen,
und sie dialektisch [also nach Hegelschem Philosophieren, einem Höhepunkt
deutschen Denkens in der Neuzeit] »aufzuheben« in der Erkenntnis einer
Synthese.
Zum Vierten schließlich zeigte sich im Vorgegebenen der Ver-
hältnisse – und im Blick auf die gesamte Strecke der neuzeitlichen euro-
päischen Entwicklung in ihrer widersprüchlichen Gangart –, dass die drei
ersten Aspekte operativ in dem Punkt zusammengeführt werden mussten
und konnten, der sich aus den konstitutionellen Voraussetzungen der BRD
und der DDR auf die Weise ergab, dass jetzt nach 40 Jahren einer zentrifugal
wirkenden Richtkraft die perspektivische Konsequenz einer Kraftwende
angesagt werden konnte, um
die Souveränität des Volkes als Dreh- und Angelpunkt der
Demokratie in Gestalt einer
dreistufigen Volksgesetzgebung
zeitgemäß
in die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten zu integrieren.
Mit dieser system-symmetrischen Brücke wäre zugleich der Weg in Richtung
der dialektischen Synthese des bisherigen Gegensatzes betreten und insofern
die Blockkonfrontation mit einem ersten Schritt verlassen.

Wie oben erwähnt, war das Projekt »D 89« in seinem BRD-Teil auf den
23. Mai ausgerichtet. Doch obgleich mehr als zwanzigtausend Menschen
aktiv an der Stimmbrief-Kampagne für eine selbstorganisierte
Volksabstimmung zur Aufnahme der dreistufigen Volksgesetzgebung in
das Grundgesetz
mitwirkten und mehr als zwei Millionen Stimmbriefe
in Zirkulation brachten, nahmen die Massenmedien fast keine Notiz
von dieser Aktion. Dadurch wurde der DDR-Teil des Projektes trotz der
Schwierigkeit, unter den damaligen Verhältnissen konspirativ überhaupt
mit Leuten von »drüben« in Verbindung zu kommen, um mit ihnen die
Projekt-Idee zu beraten und vorzubereiten, immer wichtiger. Weil
angenommen werden konnte, dass die Medien in der BRD das Projekt
sofort an die große Glocke hängen würden, wenn in der DDR auch nur
eine kleine Gruppe Oppositioneller mit dieser Idee an die Öffentlichkeit
ginge – das war erfahrungsgemäß der Verhaltensmechanismus der
Westmedien und ihrer Journalisten, die in der DDR akkreditiert waren;
über diesen Mechanismus, so der Plan, sollte die Idee von der BRD aus
gesamtdeutsch an die Öffentlichkeit gelangen.

Das Kalkül schien aufzugehen: Zwar waren erste Papiere der StaSi in
der Umweltbibliothek in Ost-Berlin in die Hände gefallen, doch auf einem
anderen Weg kam es im Februar zu einem zunächst unbemerkten
Kontakt nach Weimar, der die dann von dort aus sich entwickelnde
Planung der Memorandum-Aktion [siehe Vorwort des Buches
»Wie Goethe und Schiller 1989 versuchten, die DDR zu retten ...«, 2009
und Vorwort zum 10. November 1989 im »Weimarer Memorandum« ebd.]
ermöglichte.
Sie sollte am 17. Juni, also lange bevor dann im Spätsommer
die ersten anderen Initiativen auftraten und die Herbstereignisse
wesentlich mitbestimmten, gestartet werden.

Warum und von wem dieser Plan unterlaufen wurde mit der Folge,
dass das Projekt »Weimarer Memorandum« in der DDR erst am

22. November 89 – als die »Mauer-Falle« bereits zugeschnappt und
die Weichen irreversibel für die westliche »Endlösung« gestellt waren –
zum ersten Mal in der Presse Erwähnung fand, wird [zusammen
mit StaSi-Akten] an anderer Stelle aufgeklärt werden.
Hier mag abschließend genügen, auf Folgendes hinzuweisen:

Wenn erstens, wie oben beschrieben und in den ausführlichen Petitions-
texten weiter ausgeführt, im Rahmen des Brückenprojektes »D 89« und
in dem in einer besonderen Weise mit der deutschen Geistesgeschichte
verwobenen »Weimarer Memorandum« die Idee der Volkssouveränität
in ihrer zeitgeschichtlich aktuellen Bedeutung im Zentrum der Intention
dieses Unternehmens als eines »revolutionären« sui generis steht und
wenn zweitens dessen Komposition nach
Richard Wagners Idee vom
»Gesamtkunstwerk«
mit Einbeziehung von Leitgedanken aus Werken
Goethes [»Was ist herrlicher als Gold? ...«; in Das Märchen, Abs. 221,
1794] und
Schillers [»... sich mit dem vollkommensten aller Kunstwerke,
mit dem Bau einer wahren politischen Freiheit zu beschäftigen?«
;
in
Über die ästhetische Erziehung des Menschen, 2. Brief, 1. Abs., 1794]
gestaltet ist und wenn drittens dann in den Wochen der Kulmination der
Ereignisse im Herbst 1989 für einige Wochen die Devise
»Wir sind das Volk«
wie das geistige Motto des historischen Gesamtvorganges zu wirken
begonnen hatte – also aus dem Volk wie ein »Märchen«-Rätsel
dessen auftauchte, was im hellen Gedankenlicht des »Memorandums«
Wochen zuvor verfasst war und als Inspiration an den Beginn eines
historischen Transformationsprozesses treten sollte – in Erinnerung
an den »Donnerkeil« des Mirabeau vom 17. Juni 1789
[siehe
Weimarer Memorandum, S. 1, Motto. Paradigmatisch, Fußnote zu
Mirabeau
>> Heinrich von Kleist] –, dann kann doch mit Fug und
Recht die Frage gestellt werden:

Welch »heilig öffentlich Geheimnis« [Goethe] mochte
sich in diesem rätselhaften Zusammenhang verbergen?

 Denn es begab sich zu dieser Zeit, dass  das »Weimarer Memorandum«
dann doch – wenn auch erst 20 Jahre später – dort seinen Platz fand, wo es
1989 »zur rechten Zeit am rechten Ort« seinen
Kairos, seine historische Wirkung
hätte entfalten können, sollen und wollen: am Denkmal vor dem Nationaltheater
in Weimar. Es war am 9. November 2009, dem Tag vor Schillers 250. Geburtstag.
»Alle Menschen werden Brüder, wo dein sanfter Flügel weilt.«
[Ode an die Freude, 1785]

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