Philosophische Grundlegung der plebiszitären Demokratie

VII.

Urbildliche Betrachtung des Prozesses
der dreistufigen Volksgesetzgebung
in sozial- und menschenkundlicher
Beleuchtung

Eine philosophische Grundlegung der
plebiszitären Demokratie

1. Der dreistufige plebiszitäre Prozess ist in keiner Phase
auf Akklamation, sondern immer auf individuelle Beitritte abgestellt.

2. Dieser Prozess appelliert in keiner Phase an bloße Emotionen,
sondern stellt die politische Entscheidung auf das
überschaubare Feld einer rationalen Einzelentscheidung.

3. Der dreistufige plebiszitäre Prozess ist nicht ein Abruf
unreflektierter Meinungen oder Launen [wie bei der Demoskopie],
sondern fordert zu einem sozialen Gestaltungsprozess heraus,
der seinem Wesen nach und gerade dank der großen
Zahl der Menschen und deren Anonymität sich inhaltlich nur
auf die gesellschaftliche Vernunft erstrecken kann.

4. Das dreistufige Verfahren durchmisst den
anthropologischen Dreischritt von Denken, Fühlen und Wollen
und vermittelt diese Strukturierung an die Gesellschaft.
Es verleiht somit dem sozialen Ganzen erst das
Menschenbild der Vollbürgerschaft.

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