Petitionsinitiative 1989 - 2009 - 2. Forderung

Daher gilt die 2. Forderung der Petition dem Anliegen,

der 17. Deutsche Bundestag möge unverzüglich ein Gesetz beschließen, das nach umfassender Information und gesellschaftlicher Diskussion

einen Bürgerschaftsentscheid über die nach­stehenden vier Kriterien eines Verfassungsgesetzes zur Regelung der »dreistufigen Volksgesetzgebung«

ermöglicht und dergestalt die im Artikel 20 des Grundgesetzes nor­ma­tiv veranlagte, bisher jedoch nur in ihrer parlamentarischen Komponente entfaltete komplementär-demokratische Grundordnung erst voll verwirklicht. Der Bürgerschaftsentscheid soll feststellen, ob die Mehrheit diesen Kriterien zustimmen will.

Mit dem Vorschlag dieser Kriterien unterbreiten wir einen in der bisherigen Verfassungsgeschichte neuen Weg der direkt-demokratischen politischen Willensbildung im Sinne eines öffentlichen Gesprächsprozesses zwischen den zuständigen Organen der parlamentarischen und denen der plebiszitären Demokratie. Dadurch kann immer das gesamte kreative Potential individuell-gesellschaftlicher Geistestätigkeit in Freiheit, Gleichheit und Kommunikativität zur Lösung der politisch-legislativen Gestaltungsaufgaben wahrgenommen werden und die soziale Arena betreten. Das ist die Bedingung dafür, um auch neue Ideen und Regelungsvorschläge im Vergleich zu den bisherigen im öffentlichen Diskurs zu prüfen und schließlich demokratisch transparent zu entscheiden.

Dass in diesem kontinuierlichen Prozess des Diskurses über die Angelegenheiten der res publica in all ihren systemischen Dimensionen den Massenmedien eine besondere Aufgabe der Vermittlung zukommen muss, welche der öffentlich-rechtlichen Gestaltung bedarf, versteht sich aus deren überragender Bedeutung für die Urteilsbildung über die demokratisch zu entscheidenden Fragen von selbst.

Wir haben uns bei den Vorschlägen zu den vier Kriterien bewusst auf wenige Regularien beschränkt, halten die genannten jedoch als Rahmenbestimmungen für unabdingbar.

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