Petitionsinitiative 1989 - 2009 - 1. Forderung

II. Die Petition. Wir unternehmen den Versuch mit einer abermaligen Petition und wählen für den Tag der Einreichung derselben den 9. November 2009. Der 9. November ist ja in der Zeit seit der Französischen Revolution mehrfach ein Tag gewesen, auf den Ereignisse fielen, die im Blick auf den Impuls der Volksouveränität sich durch wichtige Fortschritte aber auch durch ebenso starke Rückschläge auszeichneten. Mit unserer Initiative wollen wir an diese geschichtlichen Kämpfe und Bewegungen erinnern und jetzt und künftig so viel Bewusstsein darauf lenken, dass die Demokratie fortan durch die entsprechenden Konse­quenzen, die wir mit Hilfe der Petition im Verfassungsrecht bewirken wollen, nie mehr zurückgeworfen werden kann.

Deshalb ist es deren 1. Forderung, künftig den 9. November eines jeden Jahres als

Tag der Volkssouveränität

mit einer entsprechenden Debatte im Deutschen Bundestag und mit zeitge­schicht­lichen Veranstaltungen in der Öffentlichkeit des ganzen Landes zu begehen und dabei die beiden in der hi­storischen Forderung der »Volkssouveränität« in entgegengesetzter Richtung wirkenden Kraftfelder – eingebettet in die europäischen Entwicklungen – zu würdigen. [›› FN1]

Mit dem weiteren Ziel der Petition respektieren wir ausdrücklich die bisherigen Beschlüsse der Deutschen Bundestage hinsichtlich der zahlreichen Petitionen, die seit 1983/84 an den parlamentarischen Gesetzgeber gerichtet worden sind, obwohl wir sie für einen großen Fehler halten und auch in der Art und Weise, wie sie zustande gekommen sind, durchaus nicht für demokratie- und bürgerschaftsfreundlich ansehen können. Wir wollen auf das Parlament keinerlei Druck ausüben – auch nicht durch eine große Zahl dafür mobilisierter Bürgerinnen und Bürger. Sondern wir ziehen jetzt daraus den Schluss, das Hauptanliegen der Petition, die verfassungsrechtliche Regelung der dreistufigen Volksgesetzgebung zu beschließen, nicht mehr als Forderung an die Volksvertretung zu richten.

Vielmehr wenden wir uns mit dem Vorschlag, den Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes auszugestalten, an den Souverän der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland selbst, das heißt an ihre stimmberechtigte Bürgerschaft. Sie, die Bürgerschaft, möge in einer Volksabstimmung über diesen Vorschlag entscheiden und damit den Deutschen Bundestag beauftragen, das Ergebnis geschäftsordnungsmäßig nachzuvollziehen. Wir erwarten von der gewählten Volksvertretung aber den Respekt vor der Priorität des Gemeinwillens, ihm die Entscheidung in dieser Grundfrage des Demokratieprinzips zu überlassen, wie dieses auch mit der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes in Rückführung auf die Würde des Menschen gesehen wird [s. o.].

›› Weiter zur 2. Forderung

 

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FN1

In Erweiterung dessen würde sich mit dieser Anregung sehr gut verbinden lassen, was die Kultusministerkonfe­renz der Bundesländer am 18. Juni 2009 beschlossen hat; nämlich jährlich am 9. November an allen Schulen »zur Stärkung der Demokratieerziehung und zur vertieften Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts einen Projekttag« zu veranstalten. Dieser soll sich »an Schüler und Schülerinnen ab der fünften Jahrgangsstufe richten.« Freilich wäre dieses wahrlich wichtige Vorhaben – gerade hinsichtlich der Bedeutung des 9. Novembers in der deutschen Geschichte – viel zu kurz gegriffen, wenn dabei, wie die Minister es tun, nur an den »Beginn der Novemberrevolution 1918/19, die Reichspogromnacht 1938 und den Mauerfall 1989« gedacht würde [Quelle http://tinyurl.com/kultusminister]. Themen wie die hier in der Petition behandelten – Volkssouveränität, Europa und die Idee des sozialen Organismus als geschichtliche und sozialwis­senschaftliche Phänomene – gehen mindestens bis auf die Zeit der Französischen Revolution zurück und hatten mit der Rede »Die Christenheit oder Europa« von Friedrich von Hardenberg [Novalis] am 9. November 1799, in Jena im Kreis seiner Freunde der Frühromantik vorgetragen, einen ersten geistigen Höhepunkt [www.wilfried-heidt.de/2008/08/16/auf-der-suche-nach-der-seele-europas] und sie enden zeitgeschichtlich auch nicht mit dem »Mauerfall« 1989 [www.impuls21.net]. Es wird also die Frage sein, welches Geschichtsbild an den »Projekttagen« vermittelt werden wird: ein vordergründig positivistisches oder ein »goetheanistisches«, das heißt an urbildlichen Ideen orientiertes, wie wir es auch hier in den Diskurs einzubringen versuchen [s. Anhang III.2 in der Flugschrift Nr. 2 Aktion »Gretchenfrage«, Seite 16 ff].

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